Katalog
1 Bereich
2 Normative Referenzdokumente
3 Materialien
4 Photometrische Eigenschaften
5 Bauvoraussetzungen
6 Qualitätsanforderungen
7 Qualitätsprüfung
8 Anhang A (Testmethode für die gesamte organische Substanz)
9 Anhang B (Testmethode zur Partikelgrößenverteilung)
10 Anhang C (Titandioxidgehalt)
11 Anhang D (Testmethode für den Glasperlengehalt in der Endproduktkennzeichnung)
12 Anhang E (Testverfahren für die Retroreflexionsleistung von Glasperlen)
Radius
Diese Norm legt die Qualität der Rohstoffe, die Bautechnologie, die Bauqualitätsprüfung und die Abnahmemethoden sowie die Indikatoren für die von XXXXX verwaltete weiße (gelbe) reflektierende Heißschmelzmarkierung des Straßenbelags fest.
Diese Norm gilt für die weiße (gelbe) reflektierende Schmelzmarkierung auf Asphaltbeton- und Zementbetondecken neuer, renovierter und erweiterter Straßen, die von XXXXX verwaltet werden.
Normatives Referenzdokument
Die folgenden Dokumente sind für die Anwendung dieser Norm unbedingt erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt für diese Norm nur die datierte Fassung. Bei undatierten Verweisungen gilt die aktuellste Version (einschließlich aller Änderungsanordnungen) dieser Norm.
GB 2893 Sicherheitsfarben
GB/T 3186 Probenahme von Rohstoffen für Farben, Cyanfarben und Farben und Cyanfarben
GB 5768.3 Straßenverkehrszeichen und -markierungen – Teil 3: Straßenverkehrsmarkierung
GB/T 16311 Qualitätsanforderungen und Prüfmethoden für Straßenverkehrsmarkierungen
GB/T 21383 Neuer Helligkeitskoeffizient und Testanforderungen für die Straßenmarkierung bei der anfänglichen Rückreflexion
GB/T 24722 Straßenmarkierungsglasperlen JTG F80 Qualitätskontroll- und Bewertungsstandard für den Straßenbau
JTG H30 Sicherheitsverfahren für die Straßeninstandhaltung
JT/T 280 Straßenmarkierungsbeschichtungen
JT/T 688 Terminologie des umgekehrten Reflexionsvermögens
JT/T 690 Leistungstestmethode für umgekehrte Reflexion
JT/T 691 Testmethode für den Umkehrreflexionskoeffizienten horizontaler Beschichtung
JT/T 692 Methode zur Prüfung der Chroma-Leistung des Umkehrreflektors bei Nacht
DB51/T2429 Qualitätsanforderungen und Prüfmethoden für reflektierende Markierungen im Straßenverkehr bei regnerischer Nacht
GAT 298 Straßenmarkierungsfarbe
Materialien
3.1 Die für die Straßenmarkierung verwendete Beschichtung muss den Bestimmungen der „Straßenmarkierungsbeschichtung“ (JT/T 280) entsprechen. Die verwendeten Markierungsmaterialien sollten den Anforderungen einer dauerhaften Nutzung auf Asphaltbeton- und Zementbetondecken entsprechen.
3.2 Die Farbleistung von Straßenmarkierungsbeschichtungen muss den Anforderungen von „Safety Color“ (GB 2893) entsprechen und ihre Farbkoordinaten müssen dem in „Road Marking Coatings“ (JT/T 280) angegebenen Bereich entsprechen.
3.3 Die in dieser Norm verwendeten reflektierenden Heißschmelzbeschichtungs- und Glasperlenmaterialien erfüllen nicht nur alle Anforderungen der Normen „Straßenmarkierungsbeschichtung“ (JT/T280) und „Straßenmarkierungsglasperlen“ (GB/T 24722), müssen außerdem die in Tabelle 1, Tabelle 2 und Tabelle 3 angegebenen technischen Schlüsselindikatoren erfüllen:
Tabelle 1 Technische Anforderungen für die Innenmischung und das Oberflächensprühen von Glasperlen
Modell | Glasperlengröße S/μm | Glasperlen-Massenprozentsatz / % | Rundungsrate (%) |
Tabelle 2 Technische Anforderungen an kontinuierlich reflektierende Markierungsbeschichtungen der Hotmelt-Klasse Ⅲ im trockenen und nassen Zustand
3.4 Inspektion, Verpackung, Transport und Lagerung 3.4.1 Markierungsbeschichtungen müssen den technischen Spezifikationen entsprechen, die in „Straßenmarkierungsbeschichtungen“ (JT/T 280) und dieser Norm festgelegt sind. Die Produkte vor Ort müssen über ein Zertifikat mit Gebrauchsanweisungen und Vorsichtsmaßnahmen verfügen.
3.4.2 Linienbeschichtungsprodukte müssen gemäß der Norm „Probenahme von farbiger Farbe, blauer Farbe und Rohstoffen für farbige Farbe und blaue Farbe“ (GB/T 3186) beprobt werden. Die Proben werden in zwei Teile geteilt, einen für die versiegelte Lagerung als Referenz und einen für die Inspektion und Prüfung. Nach bestandener Prüfung dienen die Proben als Grundlage für zukünftige Vergleiche eingehender Materialien.
3.4.3 Die Markierungsbeschichtungen sollten in EVA-Beuteln oder doppellagigen Beuteln verpackt sein, die mit versiegelten Plastiktüten und gewebten Beuteln ausgekleidet sind, und der Beutelmund sollte fest verschlossen sein.
3.4.4 Die Markierungsfarbe sollte bei der Lagerung belüftet und trocken gehalten werden, direkte Sonneneinstrahlung vermeiden, die Feuerquelle isolieren und versuchen, abzukühlen, wenn die Temperatur im Sommer zu hoch ist.
3.4.5 Beim Transport der Markierungsbeschichtung muss diese vor Regen und Sonneneinstrahlung geschützt werden und die einschlägigen Vorschriften der Transportabteilung eingehalten werden.
3.4.6 Markierungsfarbe sollte mit der Lagerzeit gekennzeichnet sein, über die Lagerzeit hinaus sollte sie in Übereinstimmung mit der „Straßenmarkierungsfarbe“ (JT/T 280) der Projektinspektion erfolgen, unqualifiziert, darf nicht verwendet werden.
3.4.7 Die Verpackung von Glasperlen sollte folgende Anforderungen erfüllen: 1. Für die Verpackung sollten weiche und verschleißfeste Jutebeutel oder andere Textilbeutel verwendet werden, die mit Polsterung ausgekleidet sind, um sicherzustellen, dass sie beim Transport nicht verschmutzt oder beschädigt werden Verfahren. Jede Packung sollte mindestens 25 kg Glasperlen netto enthalten. Auf allen Verpackungen müssen Art, Qualität (in kg), Chargennummer und Herstellername der Glasperlen deutlich angegeben sein. 2 Die im geschlossenen Beutel aufbewahrten Glasperlen sollten kein Zusammenbacken aufweisen.
Photometrische Eigenschaft
Reflektierende Markierungen für den Straßenverkehr mit Heißschmelzklebstoff sollten unter trockenen und nassen Bedingungen eine Rückreflexionsleistung aufweisen und in regnerischen Nächten eine gute visuelle Erkennungswirkung haben. Die technischen Indexanforderungen für den Helligkeitskoeffizienten der Rückreflexion sollten den Anforderungen von Tabelle 4, Tabelle 5, Tabelle entsprechen 6, Tabelle 7, und kann gemäß Tabelle 4, Tabelle 5, Tabelle 6, Tabelle 7, Heißschmelztyp Ⅲ, Ⅳ im trockenen und nassen Zustand, kontinuierliche reflektierende Straßenverkehrsmarkierung, technische Konstruktion und Qualitätsabnahme durchgeführt werden.
Tabelle 4 Anforderungen an den Helligkeitskoeffizienten für die Retroreflexion von kontinuierlich reflektierenden Verkehrsmarkierungen vom Hotmelt-Typ Ⅲ trocken und nass
Tabelle 5 Anforderungen an den Helligkeitskoeffizienten des Hotmelt-Typs Ⅲ trockene und nasse kontinuierliche reflektierende Verkehrsmarkierungs-Retroreflexion bei normalem Gebrauch
Tabelle 6: Helligkeitskoeffizient der Retroreflexion des Hotmelt-Typs Ⅳ trockene und nasse kontinuierliche reflektierende Verkehrsmarkierung, neu angebracht
Tabelle 7 Anforderungen an den Helligkeitskoeffizienten des Schmelzklebstofftyps Ⅳ im trockenen und nassen Zustand kontinuierliche reflektierende Verkehrsmarkierungs-Retroreflexion bei normalem Gebrauch
Hinweis: Das Messgerät für die Rückreflexionsmarkierung sollte mit stabiler Leistung, ungeschirmter Testlichtquelle und Trocken-, Nass- und Dauerregentestfunktion ausgewählt werden. Der Messfehler des Instruments sollte von qualifizierten Abteilungen gemäß dem Service Manual of Highway Engineering Test and Testing Instruments and Equipment und JJG(Traffic)059-2004 kalibriert werden.
5 Bauvoraussetzungen
5.1 Alte Etiketten werden gelöscht
5.1.1 Methode zur Entfernung alter Markierungen Die alte Markierung sollte durch physikalisches Schleifen und Entfernen entfernt werden. Der Originalbelag sollte vor Beschädigungen geschützt werden. Fördern Sie den Einsatz neuer Technologien und Reinigungsmethoden.
5.1.2 Geräteanforderungen:
1 Die Entfernungsgeschwindigkeit der Schnur beträgt nicht weniger als 0,4 km/h.
2 Die Lebensdauer des Schleifkopfes beträgt mindestens 20 km (bei normalem Gebrauch).
3 Die Leistung beträgt nicht weniger als 340 W.
5.2 Straßenmarkierung und Markierung
5.2.1 Vorbereitung vor der Markierung 1 Die Oberfläche der Straße, auf der die Markierung angebracht wird, sollte sauber und trocken sein, frei von losen Partikeln, Staub, Asphalt, Öl oder anderen schädlichen Substanzen. Der nasse Belag sollte zunächst getrocknet werden.
5.2.2 Untere Schicht auftragen
1 Vor der Markierung ist es notwendig, eine Schicht Grundierung auf die zu markierende Fahrbahn aufzutragen (neu gebaute und schadstofffreie Asphaltdecken können nicht gestrichen werden). Das Grundölprodukt sollte für die Beschichtung geeignet sein. Nach dem Bürsten sollte die Zeit streng kontrolliert werden und die Markierung kann nach dem Trocknen durchgeführt werden, um die Haftkraft zu verbessern.
Die Leistung des unteren Beschichtungsmittels muss den Bestimmungen von Tabelle 8 entsprechen, und die Art des unteren Beschichtungsmittels muss mit der Art der Heißschmelzmarkierungsbeschichtung löslich sein. Beim Streichen sollte das untere Beschichtungsmittel gleichmäßig aufgetragen werden und die Bauoberfläche vollständig bedecken.
Die Qualitätsanforderungen an die Beschichtung sind in Tabelle 8 dargestellt
5.2.3 Beschichtungserwärmung
1 Gleichzeitig mit dem Auftragen und Beschichten der Grundierung wird der Hotmelt-Straßenschildlack in den Hotmeltkessel des Fahrzeugs gegeben, gleichmäßig erhitzt und auf 210 bis 240 °C gerührt, bis der Lack vollständig geschmolzen ist, kein Anbackungs- und Entmischungsphänomen auftritt, dann heiß Schmelzen Sie Farbe in den Heißschmelzkessel der Ritzmaschine. Die Temperatur des Heißschmelzkessels der Ritzmaschine beträgt während des Auftragungsprozesses im Allgemeinen nicht weniger als 200 °C. Wenn neue Materialien vorhanden sind, sollten diese gemäß den Anweisungen zur Herstellung und Verwendung neuer Materialien betrieben werden.
5.2.4 Anforderungen an Heizgeräte
Das Volumen eines einzelnen Zylinders beträgt mindestens 600 kg.
2 Der Tank muss mit der entsprechenden Mischausrüstung ausgestattet sein;
3 Das Tankheizgerät muss über eine präzise Temperaturregelung verfügen.
5.2.5 Linienmarkierung
Der Bau der Markierungslinie sollte tagsüber erfolgen und bei Regen oder Temperaturen unter 5 °C vorübergehend unterbrochen werden.
2 Das Lofting muss vor der Umsetzung entsprechend den Entwurfsanforderungen durchgeführt werden.
3 Die Ausbreitung von Glasperlen sollte vor der Umsetzung durch einen Test bestätigt werden. Glasperlen sollten unmittelbar nach dem Abkratzen der Farbe verteilt werden. Oberflächenglasperlen müssen doppelt ausgestreut werden, die Oberflächenausbreitungsmenge beträgt ≥0,5 kg/㎡, die D-HR-Glasperlen vorne, Typ-2-Glasperlen hinten und synchron mit dem Abkratzen der Heißschmelzfarbe.
4 Alle Markierungslinien sollten ein gerades, glattes, gleichmäßiges und schönes Aussehen haben und die Trockenfilmdicke ≥2 mm (einschließlich Glasperlen) kontrollieren.
5 Defekte, unsachgemäße Konstruktion, falsche Größe oder falsche Position der Markierung sollten entfernt, der Belag repariert und das Material ersetzt werden.
Beim Straßenbau ist nach der „Sicherheitsbetriebsordnung für Straßenunterhaltung“ (JTG H30) zu verfahren, bis die Markierung vollständig trocken ist, kann der Verkehr freigegeben werden.
5.2.6 Anforderungen an Anwendungsgeräte
1 Das Arbeitsvolumen des Farbfasses beträgt mindestens 40 l.
2 Das Arbeitsvolumen der Glasperlenbox beträgt nicht weniger als 5 l.
3 Nicht weniger als 2 Glasperlensäer.
Katalog
1 Bereich
2 Normative Referenzdokumente
3 Materialien
4 Photometrische Eigenschaften
5 Bauvoraussetzungen
6 Qualitätsanforderungen
7 Qualitätsprüfung
8 Anhang A (Testmethode für die gesamte organische Substanz)
9 Anhang B (Testmethode zur Partikelgrößenverteilung)
10 Anhang C (Titandioxidgehalt)
11 Anhang D (Testmethode für den Glasperlengehalt in der Endproduktkennzeichnung)
12 Anhang E (Testverfahren für die Retroreflexionsleistung von Glasperlen)
Radius
Diese Norm legt die Qualität der Rohstoffe, die Bautechnologie, die Bauqualitätsprüfung und die Abnahmemethoden sowie die Indikatoren für die von XXXXX verwaltete weiße (gelbe) reflektierende Heißschmelzmarkierung des Straßenbelags fest.
Diese Norm gilt für die weiße (gelbe) reflektierende Schmelzmarkierung auf Asphaltbeton- und Zementbetondecken neuer, renovierter und erweiterter Straßen, die von XXXXX verwaltet werden.
Normatives Referenzdokument
Die folgenden Dokumente sind für die Anwendung dieser Norm unbedingt erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt für diese Norm nur die datierte Fassung. Bei undatierten Verweisungen gilt die aktuellste Version (einschließlich aller Änderungsanordnungen) dieser Norm.
GB 2893 Sicherheitsfarben
GB/T 3186 Probenahme von Rohstoffen für Farben, Cyanfarben und Farben und Cyanfarben
GB 5768.3 Straßenverkehrszeichen und -markierungen – Teil 3: Straßenverkehrsmarkierung
GB/T 16311 Qualitätsanforderungen und Prüfmethoden für Straßenverkehrsmarkierungen
GB/T 21383 Neuer Helligkeitskoeffizient und Testanforderungen für die Straßenmarkierung bei der anfänglichen Rückreflexion
GB/T 24722 Straßenmarkierungsglasperlen JTG F80 Qualitätskontroll- und Bewertungsstandard für den Straßenbau
JTG H30 Sicherheitsverfahren für die Straßeninstandhaltung
JT/T 280 Straßenmarkierungsbeschichtungen
JT/T 688 Terminologie des umgekehrten Reflexionsvermögens
JT/T 690 Leistungstestmethode für umgekehrte Reflexion
JT/T 691 Testmethode für den Umkehrreflexionskoeffizienten horizontaler Beschichtung
JT/T 692 Methode zur Prüfung der Chroma-Leistung des Umkehrreflektors bei Nacht
DB51/T2429 Qualitätsanforderungen und Prüfmethoden für reflektierende Markierungen im Straßenverkehr bei regnerischer Nacht
GAT 298 Straßenmarkierungsfarbe
Materialien
3.1 Die für die Straßenmarkierung verwendete Beschichtung muss den Bestimmungen der „Straßenmarkierungsbeschichtung“ (JT/T 280) entsprechen. Die verwendeten Markierungsmaterialien sollten den Anforderungen einer dauerhaften Nutzung auf Asphaltbeton- und Zementbetondecken entsprechen.
3.2 Die Farbleistung von Straßenmarkierungsbeschichtungen muss den Anforderungen von „Safety Color“ (GB 2893) entsprechen und ihre Farbkoordinaten müssen dem in „Road Marking Coatings“ (JT/T 280) angegebenen Bereich entsprechen.
3.3 Die in dieser Norm verwendeten reflektierenden Heißschmelzbeschichtungs- und Glasperlenmaterialien erfüllen nicht nur alle Anforderungen der Normen „Straßenmarkierungsbeschichtung“ (JT/T280) und „Straßenmarkierungsglasperlen“ (GB/T 24722), müssen außerdem die in Tabelle 1, Tabelle 2 und Tabelle 3 angegebenen technischen Schlüsselindikatoren erfüllen:
Tabelle 1 Technische Anforderungen für die Innenmischung und das Oberflächensprühen von Glasperlen
Modell | Glasperlengröße S/μm | Glasperlen-Massenprozentsatz / % | Rundungsrate (%) |
Tabelle 2 Technische Anforderungen an kontinuierlich reflektierende Markierungsbeschichtungen der Hotmelt-Klasse Ⅲ im trockenen und nassen Zustand
3.4 Inspektion, Verpackung, Transport und Lagerung 3.4.1 Markierungsbeschichtungen müssen den technischen Spezifikationen entsprechen, die in „Straßenmarkierungsbeschichtungen“ (JT/T 280) und dieser Norm festgelegt sind. Die Produkte vor Ort müssen über ein Zertifikat mit Gebrauchsanweisungen und Vorsichtsmaßnahmen verfügen.
3.4.2 Linienbeschichtungsprodukte müssen gemäß der Norm „Probenahme von farbiger Farbe, blauer Farbe und Rohstoffen für farbige Farbe und blaue Farbe“ (GB/T 3186) beprobt werden. Die Proben werden in zwei Teile geteilt, einen für die versiegelte Lagerung als Referenz und einen für die Inspektion und Prüfung. Nach bestandener Prüfung dienen die Proben als Grundlage für zukünftige Vergleiche eingehender Materialien.
3.4.3 Die Markierungsbeschichtungen sollten in EVA-Beuteln oder doppellagigen Beuteln verpackt sein, die mit versiegelten Plastiktüten und gewebten Beuteln ausgekleidet sind, und der Beutelmund sollte fest verschlossen sein.
3.4.4 Die Markierungsfarbe sollte bei der Lagerung belüftet und trocken gehalten werden, direkte Sonneneinstrahlung vermeiden, die Feuerquelle isolieren und versuchen, abzukühlen, wenn die Temperatur im Sommer zu hoch ist.
3.4.5 Beim Transport der Markierungsbeschichtung muss diese vor Regen und Sonneneinstrahlung geschützt werden und die einschlägigen Vorschriften der Transportabteilung eingehalten werden.
3.4.6 Markierungsfarbe sollte mit der Lagerzeit gekennzeichnet sein, über die Lagerzeit hinaus sollte sie in Übereinstimmung mit der „Straßenmarkierungsfarbe“ (JT/T 280) der Projektinspektion erfolgen, unqualifiziert, darf nicht verwendet werden.
3.4.7 Die Verpackung von Glasperlen sollte folgende Anforderungen erfüllen: 1. Für die Verpackung sollten weiche und verschleißfeste Jutebeutel oder andere Textilbeutel verwendet werden, die mit Polsterung ausgekleidet sind, um sicherzustellen, dass sie beim Transport nicht verschmutzt oder beschädigt werden Verfahren. Jede Packung sollte mindestens 25 kg Glasperlen netto enthalten. Auf allen Verpackungen müssen Art, Qualität (in kg), Chargennummer und Herstellername der Glasperlen deutlich angegeben sein. 2 Die im geschlossenen Beutel aufbewahrten Glasperlen sollten kein Zusammenbacken aufweisen.
Photometrische Eigenschaft
Reflektierende Markierungen für den Straßenverkehr mit Heißschmelzklebstoff sollten unter trockenen und nassen Bedingungen eine Rückreflexionsleistung aufweisen und in regnerischen Nächten eine gute visuelle Erkennungswirkung haben. Die technischen Indexanforderungen für den Helligkeitskoeffizienten der Rückreflexion sollten den Anforderungen von Tabelle 4, Tabelle 5, Tabelle entsprechen 6, Tabelle 7, und kann gemäß Tabelle 4, Tabelle 5, Tabelle 6, Tabelle 7, Heißschmelztyp Ⅲ, Ⅳ im trockenen und nassen Zustand, kontinuierliche reflektierende Straßenverkehrsmarkierung, technische Konstruktion und Qualitätsabnahme durchgeführt werden.
Tabelle 4 Anforderungen an den Helligkeitskoeffizienten für die Retroreflexion von kontinuierlich reflektierenden Verkehrsmarkierungen vom Hotmelt-Typ Ⅲ trocken und nass
Tabelle 5 Anforderungen an den Helligkeitskoeffizienten des Hotmelt-Typs Ⅲ trockene und nasse kontinuierliche reflektierende Verkehrsmarkierungs-Retroreflexion bei normalem Gebrauch
Tabelle 6: Helligkeitskoeffizient der Retroreflexion des Hotmelt-Typs Ⅳ trockene und nasse kontinuierliche reflektierende Verkehrsmarkierung, neu angebracht
Tabelle 7 Anforderungen an den Helligkeitskoeffizienten des Schmelzklebstofftyps Ⅳ im trockenen und nassen Zustand kontinuierliche reflektierende Verkehrsmarkierungs-Retroreflexion bei normalem Gebrauch
Hinweis: Das Messgerät für die Rückreflexionsmarkierung sollte mit stabiler Leistung, ungeschirmter Testlichtquelle und Trocken-, Nass- und Dauerregentestfunktion ausgewählt werden. Der Messfehler des Instruments sollte von qualifizierten Abteilungen gemäß dem Service Manual of Highway Engineering Test and Testing Instruments and Equipment und JJG(Traffic)059-2004 kalibriert werden.
5 Bauvoraussetzungen
5.1 Alte Etiketten werden gelöscht
5.1.1 Methode zur Entfernung alter Markierungen Die alte Markierung sollte durch physikalisches Schleifen und Entfernen entfernt werden. Der Originalbelag sollte vor Beschädigungen geschützt werden. Fördern Sie den Einsatz neuer Technologien und Reinigungsmethoden.
5.1.2 Geräteanforderungen:
1 Die Entfernungsgeschwindigkeit der Schnur beträgt nicht weniger als 0,4 km/h.
2 Die Lebensdauer des Schleifkopfes beträgt mindestens 20 km (bei normalem Gebrauch).
3 Die Leistung beträgt nicht weniger als 340 W.
5.2 Straßenmarkierung und Markierung
5.2.1 Vorbereitung vor der Markierung 1 Die Oberfläche der Straße, auf der die Markierung angebracht wird, sollte sauber und trocken sein, frei von losen Partikeln, Staub, Asphalt, Öl oder anderen schädlichen Substanzen. Der nasse Belag sollte zunächst getrocknet werden.
5.2.2 Untere Schicht auftragen
1 Vor der Markierung ist es notwendig, eine Schicht Grundierung auf die zu markierende Fahrbahn aufzutragen (neu gebaute und schadstofffreie Asphaltdecken können nicht gestrichen werden). Das Grundölprodukt sollte für die Beschichtung geeignet sein. Nach dem Bürsten sollte die Zeit streng kontrolliert werden und die Markierung kann nach dem Trocknen durchgeführt werden, um die Haftkraft zu verbessern.
Die Leistung des unteren Beschichtungsmittels muss den Bestimmungen von Tabelle 8 entsprechen, und die Art des unteren Beschichtungsmittels muss mit der Art der Heißschmelzmarkierungsbeschichtung löslich sein. Beim Streichen sollte das untere Beschichtungsmittel gleichmäßig aufgetragen werden und die Bauoberfläche vollständig bedecken.
Die Qualitätsanforderungen an die Beschichtung sind in Tabelle 8 dargestellt
5.2.3 Beschichtungserwärmung
1 Gleichzeitig mit dem Auftragen und Beschichten der Grundierung wird der Hotmelt-Straßenschildlack in den Hotmeltkessel des Fahrzeugs gegeben, gleichmäßig erhitzt und auf 210 bis 240 °C gerührt, bis der Lack vollständig geschmolzen ist, kein Anbackungs- und Entmischungsphänomen auftritt, dann heiß Schmelzen Sie Farbe in den Heißschmelzkessel der Ritzmaschine. Die Temperatur des Heißschmelzkessels der Ritzmaschine beträgt während des Auftragungsprozesses im Allgemeinen nicht weniger als 200 °C. Wenn neue Materialien vorhanden sind, sollten diese gemäß den Anweisungen zur Herstellung und Verwendung neuer Materialien betrieben werden.
5.2.4 Anforderungen an Heizgeräte
Das Volumen eines einzelnen Zylinders beträgt mindestens 600 kg.
2 Der Tank muss mit der entsprechenden Mischausrüstung ausgestattet sein;
3 Das Tankheizgerät muss über eine präzise Temperaturregelung verfügen.
5.2.5 Linienmarkierung
Der Bau der Markierungslinie sollte tagsüber erfolgen und bei Regen oder Temperaturen unter 5 °C vorübergehend unterbrochen werden.
2 Das Lofting muss vor der Umsetzung entsprechend den Entwurfsanforderungen durchgeführt werden.
3 Die Ausbreitung von Glasperlen sollte vor der Umsetzung durch einen Test bestätigt werden. Glasperlen sollten unmittelbar nach dem Abkratzen der Farbe verteilt werden. Oberflächenglasperlen müssen doppelt ausgestreut werden, die Oberflächenausbreitungsmenge beträgt ≥0,5 kg/㎡, die D-HR-Glasperlen vorne, Typ-2-Glasperlen hinten und synchron mit dem Abkratzen der Heißschmelzfarbe.
4 Alle Markierungslinien sollten ein gerades, glattes, gleichmäßiges und schönes Aussehen haben und die Trockenfilmdicke ≥2 mm (einschließlich Glasperlen) kontrollieren.
5 Defekte, unsachgemäße Konstruktion, falsche Größe oder falsche Position der Markierung sollten entfernt, der Belag repariert und das Material ersetzt werden.
Beim Straßenbau ist nach der „Sicherheitsbetriebsordnung für Straßenunterhaltung“ (JTG H30) zu verfahren, bis die Markierung vollständig trocken ist, kann der Verkehr freigegeben werden.
5.2.6 Anforderungen an Anwendungsgeräte
1 Das Arbeitsvolumen des Farbfasses beträgt mindestens 40 l.
2 Das Arbeitsvolumen der Glasperlenbox beträgt nicht weniger als 5 l.
3 Nicht weniger als 2 Glasperlensäer.